Mobile-Web  07.02.2007

Prepaid-Guthaben verfällt nicht - OGH-Entscheid

Der OGH (Oberster Gerichtshof) entscheidet in einem Verfahren gegen die Mobilkom Austria und bestätigt, dass der Verfall von Guthaben von Anschlüssen mit Vorauszahlung (Prepaid) rechtswirdrig ist.

In Österreich war es bisher so, dass Handy-Guthaben 13 Monaten nach dem letzten Aufladen von 20 Euro verfallen ist und die Rufnummer vom Mobilfunkanbieter eingezogen wurde.

Dieser Sachverhalt wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) als 'gröblich benachteiligende' Vertragsbestimmungen qualifiziert. Danach folgten mehrere Verfahren zwischen dem VKI und der Mobilkom Austria.

Nun steht fest, dass das Guthaben eines Konsumenten nicht verfallen darf, wenn er seine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnimmt und dass Verfallsdaten auf Wertkarten für Konsumenten irrelevant sind.

Geringe Restbeträge werden jedoch weiterhin nicht ausbezahlt, denn Mobilkom Austria verlangt ein Entgelt von 20 Euro für Rückzahlung von Wertkartenguthaben. Auch die anderen Anbieter verlangen dafür Gebühren: Tele2UTA 20 Euro, tele.ring 18 Euro, One und T-Mobile rund 15 Euro, Yesss und eety 7 Euro.

heise mobil


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