Service  12.03.2007

Strafen gegen Feinstaub-Temposünder sind ungültig

Die Strafen, die aufgrund der neuen Tempo-100-Feinstaubregelung ausgesprochen (bzw. zugestellt) wurden, sind ungültig. Das erklärte heute der UVS (Unabhängige Verwaltungssenat).

Grund dafür ist, dass die Feinstaub-Tempolimits nicht ausreichend kundgemacht wurden. Zwei von drei Berufungen wurde vom UVS stattgegeben.

Jene Autofahren, die in diesem Zusammenhang ihre Strafen noch nicht bezahlt haben, müssen das nicht tun. Diejenigen, die ihre Strafen bereits bezahlt haben, werden sie höchstwahrscheinlich nicht zurückbekommen.

Die Tempo-100-Regelung im Großraum Graz wird jedenfalls aufgehoben.


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