Service 12.03.2007
Grund dafür ist, dass die Feinstaub-Tempolimits nicht ausreichend kundgemacht wurden. Zwei von drei Berufungen wurde vom UVS stattgegeben.
Jene Autofahren, die in diesem Zusammenhang ihre Strafen noch nicht bezahlt haben, müssen das nicht tun. Diejenigen, die ihre Strafen bereits bezahlt haben, werden sie höchstwahrscheinlich nicht zurückbekommen.
Die Tempo-100-Regelung im Großraum Graz wird jedenfalls aufgehoben.
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