Recht & Steuern  24.03.2007

Abmahnwelle in Österreich

Gegen Hotels, deren Impressum in der Website nicht vollständig angegeben sei, richtet sich eine großangelegte Abmahnwelle in Österreich. 90 Fälle in den Tourismusregionen sind bisher bekannt.

Seit der Änderung des Mediengesetzes sind Websitebetreiber zu bestimmten Angaben auf der Website verpflichtet. Dieses Impressum, welches von Zeitungen bekannt ist, gilt nun auch für viele Websites.

Mediengesetz neu in Österreich

Dass es manche damit nicht ganz genau nehmen bzw. die Grenzen anders auslegen, ist bekannt. Auch dürfte es einige Zeit brauchen, bis alle Webmaster die Änderungen durchgeführt haben - bzw. durchführen lassen. Webdesigner sind mitunter nicht schnell greifbar.

Nun hat sich ein neu gegründeter Verein der Sache angenommen und fordert per Abmahnung zur Beseitigung des Missstandes und zur Zahlung von über tausend Euro für die angefallenen Anwaltskosten auf. Dieser Verein 'zum Schutz für faires E-Commerce Business' hat nun aber seinen vertretenden Anwalt verloren, der die Mandantschaft zurücklegte. Nach Einschreiten von Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskammer sind die bisherigen Abmahnungen auch wertlos - betroffene müssen nicht zahlen.

Abmahnwellen solcher Art sind in Deutschland bekannt und berüchtigt. In Österreich sind sie aufgrund anderer Gesetze eher unüblich.


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