News  24.03.2007

Cyber-Anarchie versus Rechtstaat

Datenschutzspezialist Rainer Knyrim, Rechtsanwalt bei der Preslmayr Rechtsanwaelte OEG nimmt im Gespräch die rechtlichen Aspekte des Web 2.0 Hypes aufs Korn und gibt Auskunft, welche Rechstfallen er für Anwender und Anbieter ortet.

Das Gespräch mit Rainer Knyrim führte Michael Ghezzo von Conex, wo in Kürze auch ein Forum zum Thema Web 2.0 hochkarätig besetzt stattfinden wird.

Web 2.0 für das Business?
Conex Forum Web 2.0

Ist alles was man als Web 2.0 bezeichnet rechtliches Brachland?

Leider glauben nach wie vor noch immer viele Anbieter und User im Internet, dass dort rechtliche 'Anarchie' herrscht. Dies gilt umso mehr bei neuen Entwicklungen wie Web 2.0. Das Erstaunen ist dann groß, wenn sie beim illegalen download, abschreiben ganzer Textpassagen, kopieren von Bildern, stehlen ganzer Webauftritte oder Geschäftskonzepte, verbotenen Veröffentlichen von Daten oder beim spammen erwischt werden. 'Heulen und Zähneknirschen' folgt dann, wenn plötzlich ein Brief von einem Rechtsanwalt kommt, der nicht nur sofortige Unterlassung fordert, sondern auch Gewinnentgang oder Schadenersatz und mit einstweiliger Verfügung, Klage, Urteilsveröffentlichung etc. droht. Dann erkennen sie - leider zu spät - dass Rechtsverletzungen im Internet mittlerweile 'beinhart' verfolgt werden. Die Deutlichkeit der 'Aufklärungsfilme' der Urheberrechtsverwertungsgesellschaften gegen illegale Downloads zeigen zB, dass diese nicht mehr als 'Kavaliersdelikte' hingenommen werden.

Welchen Schutz haben Anwender im neuen Web? Welche Normen sind anwendbar? Welche Probleme gibt es?

Grundsätzlich sind alle Normen auch in Web 2.0 gültig. Der Anwender kann sich dort genauso auf Wettbewerbsrecht, das Urheberrechtsgesetz, Datenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, E-Commerce-Gesetz usw. berufen wie in der 'offline' - Welt. Als Rechtsanwalt muss ich aber leider immer wieder feststellen, dass zwar die notwendigen Normen meist vorhanden sind, deren Durchsetzung aber nicht immer einfach ist.

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