News-Aktuell  16.06.2007

eBay von Finanzministerium überwacht

Problematisch stufen Juristen das Vorgehen des Steuereintreibers in den letzten Jahren ein, wo das Finanzministerium immer weitergehende Überwachung der User in Online-Auktionsplattformen wie eBay eingeführt hatte.

Wie nun bekannt wurde, hat das Ministerium auf der Suche nach Schwarzhandel und Steuersündern die Plattformen durchsucht. Eigene Software wurde zur Überwachung herangezogen, heißt es.

Doch das Grundrecht auf Datenschutz steht über der Suche nach Steuerhinterziehern, deshalb dürften diese Aktionen illegal gewesen sein. Insbesondere, da dabei auch Daten von Usern gesammelt werden, die nicht gegen Gesetze verstoßen. In einem ähnlichen Fall hat das oberste Gericht nun ja auch die Section-Control-Radaranlagen gekippt.



Erfahrungen aus Deutschland zeigen aber weitere Probleme: Dort wird seit einigen Jahren schon gegen eBay-Händler vorgegangen. Mit sehr geringer Erfolgsquote, gleichzeitig aber haben Händler, die Verluste machen, damit auch ein Anrecht auf Steuerrückzahlungen erhalten - zuvor waren sie nicht als Gewerbstätige berechtigt gewesen. Die so fehlenden Einnahmen wurden durch die Zusatzsteuern nicht wett gemacht - unterm Strich also sogar ein Verlustgeschäft für den Fiskus...


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