Wirtschaft  04.09.2007

3 gegen TKK und Mobilkom

Äußerst unzufrieden zeigte sich heute Hutchison 3G Austria über den Bescheidentwurf der Telekom-Control-Kommission, der heute zur Konsultation freigegeben wurde. '3' sieht darin eine ungerechtfertigte Besserstellung der Mobilkom und geht zu Gericht.

Der Bescheidentwurf sieht vor, dass die Terminierungsentgelte für alle Betreiber bis 1.1.2009 auf 5,72 Cent abgesenkt werden, wobei 3 am längsten ein höheres Entgelt verlangen darf.

Laut Regulierungsexperte Bernhard Wiesinger bei '3' verstelle die Betrachtung der Nominalentgelte jedoch den Blick auf die Realität. Entscheidend sei wie viel der jeweilige Mobilfunker unter Berücksichtigung seiner Minutenzahl über seinen eigenen Kosten liege.

Die TKK habe die Minutenzahlen der Betreiber offiziell abgefragt und sie habe die Kosten von Mobilkom & Co. selbst errechnet. Wiesinger: 'Wir haben es schwarz auf weiß. Die TKK erlaubt es der Mobilkom zwischen 2004 und 2008 den Wettbewerb um Endkunden mit über 300 Millionen an ungerechtfertigten Übergewinnen zu verzerren.'

Während des laufenden Verfahrens hat 3 beantragt, Terminierungsentgelte überhaupt abzuschaffen und ein sogenanntes 'Bill&Keep' System nach amerikanischen Muster einzuführen, bei dem zwischen Betreibern keine Verrechnungen stattfinden. Es würde laut einschlägiger Studien die Endkunden-Preise nochmals deutlich senken.

'Obwohl wir davon vermeintlich am härtesten betroffen sind, treten wir für eine Abschaffung der Terminierungsentgelte ein. Der Wettbewerb soll dort entschieden werden, wo er hin gehört, am Markt – und nicht am grünen Tisch einer Regulierungsbehörde.' zemetiert Wiesinger seine Meinung fest.

Wird der Entwurf in der aktuellen Fassung angeordnet, dann rechnet 3 mit einer Aufhebung durch den Verwaltungsgerichthof. 'Um die Mobilkom zu schützen, wird beim Bescheidentwurf der TKK beispielsweise für 2005 und 2006 auf überhöhte alte Schätzwerte der Mobilkom abgestellt und nicht wie es das Verwaltungsrecht vorsieht, die aktuelle Sach- und Rechtslage, also aktuelle Minutenzahlen und Netzkosten berücksichtigt. Hier ist der Rechtsstaat gefordert.' meint Wiesinger abschließend.


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