Aktuell  17.11.2007

Neue Abmahnwelle?

Die eBay-Händler könnten wieder einmal durch eine Abmahnwelle aus Deutschland verunsichert werden. Diesmal geht es um die Einbindung von Rechtsbelehrungen via Grafik oder Flash.

Wird eine solche rechtlich notwendige Angabe (auch Impressum wäre entsprechend wichtig) nicht im Text des Angebotes angeführt sondern als Grafik bzw. Flash eingebunden, so ist das nach einem neuen Urteil in Deutschland unzulässig. Gerade die (für Ausländer oft lustigen) Gerichtsurteile und Abmahnwellen aus Deutschland waren oft Grund für die Einbindung rechtlicher Erklärungen in Grafiken - tauscht man diese nämlich nach einer Änderungsnotwendigkeit aus, sind alle Seiten und Angebote auf einen Schlag geändert. Im Text müsste jedes Angebot extra bearbeitet werden.

Bei diesem aktuellen Urteil wir diese Vorgehensweise nun angeprangert. Diesmal reicht die Änderung einer Datei wohl nicht aus - und auch künftig nicht mehr. Gericht und Gesetzgebung in Deutschland verhindern zunehmends eCommerce ihrer Bürger, scheint es.

Grund der Aufregung ist übrigens die Abrufbarkeit vom Handy aus, das manchmal Grafiken nicht darstellt. Solche User sind dann üebr die Informationen in der Grafik nicht in Kenntnis. Selbst die bedeutungslose Anzahl solcher User und deren sowieso eingeschränktes Nutzungserlebnis war den Richtern wohl nicht genug. Vielleicht sollte man dort auch einmal deponieren, dass es immer noch mobile Einheiten gibt, die Seiten nur bis zum 2000. Zeichen darstellen...


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