Aktuell  28.11.2007

Strafverfolgung im Ausland

Scharfe Kritik an der internationalen Verfolgung von Verkehrsdelikten. Am Papier schauen die zwischenstaatlichen Beziehungen gut aus, doch im Endeffekt zahlen Autofahrer in Österreich im Moment nur drauf.

Das ist das Resumee des ÖAMTC zur Strafverfolgung von Delikten im Ausland. Italiener in Österreich werden beim Rasen beispielsweise von den Behörden in Italien meist nicht ausgeliefert - fragen diese bei den Kollegen in Österreich nach, liefern diese heimische Autofahrer aber ans Messer. Das Grundproblem ist, dass zwar durch ein EU-Gesetz die Mechanismen der Vollstreckung detailliert geregelt sind, die Voraussetzungen für ein unbürokratisches Strafverfahren in Europa aber noch nicht bestehen, sagt der ÖAMTC.

'Österreich hat zwar ein bilaterales Abkommen mit manchen Staaten, wie etwa Italien oder Deutschland, wonach die Behörden Halter- und Lenkerdaten austauschen können, allerdings funktioniert das oft nur in der Theorie', erklärt der ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.

Der Autofahrerclub fordert nun, dass unsere Gesetze angepasst werden. Nur wenn auch die Gegenrichtung funktioniert, sollen heimische Autofahrer auch ans Ausland gemeldet werden. Die Polizei solle auch vermehrt Autos aus dem Ausland anhalten und sofort abstraften. Dann braucht der Strafzettel nicht im Ausland zugestellt werden.

Deutsche Autofahrer verweigern oft die Auskunft und entgehen so der Strafe - nur ein identifizierbarer Fahrer kann da bestraft werden. Unsere Radar-Boxen, die von hinten fotografieren, lichten den Fahrer allerdings nicht ab. Die Radargeräte sollten daher auch umgedreht werden und Autos von vorne fotografieren.

Und schließlich fordern die ÖAMTC-Juristen einheitliche Regelungen aus Brüssel, um innerhalb Europas für Klarheit zu sorgen.


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