Aktuell 07.12.2007
Das gestern um Mitternacht im Parlament beschlossene
Sicherheitspolizeigesetz wäre durch einen am selben Tag eingebrachten
Abänderungsantrag wesentlich erweitert worden. Damit sollten die
Internet Service Provider verpflichtet werden, der Polizei ohne
richterlichen Befehl Name, Anschrift und IP-Adresse einer Kommunikation
ihrer Kunden heraus zu geben.
Durch die Intervention der ISPA konnte
erreicht werden, dass dies nun nur auf 'konkrete Gefahrensituation'
eingeschränkt wurde. Außerdem muss der Rechtsschutzbeauftragte bei
Auskunftsverlangen im Bezug auf IP-Adressen jedes Mal informiert werden
und er ist verpflichtet darüber einen Bericht zu legen.
'Damit ist sichergestellt, dass die Polizei ohne richterlichen Auftrag,
nur in wenigen Fällen - nämlich bei konkreten Gefahrensituationen - vom
ISP Auskunft erhält', erklärte der Sicherheitssprecher und
Vorstandsmitglied der ISPA, Dr. Wolfgang Schwabl. 'Wir denken, dass
diese Lösung auch eine kleine Verbessung und Klarstellung gegenüber den
bisherigen Gesetz darstellt', fügte dieser noch hinzu.
Scharfe Kritik übt die ISPA an der Art der Vorgangsweise. Obwohl die
Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in der Begutachtung mit dem
Datenschutzrat und den Providern abgestimmt wurde, versuchte man im
letzten Moment noch einseitige Verschärfungen einzufügen. Das ist keine
demokratische Vorgangsweise, betonen die Provider. Gleichzeitig aber zeigen sie sich erfreut darüber, dass Mag. Karin Hakl (TK-Sprecherin, ÖVP) und Rudolf Parnigoni (Sicherheitssprecher SPÖ) im Gespräch fachlichen Argumenten zugänglich waren.
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