Aktuell  03.03.2008

Fu Long: Marke?

Weil ein Kärntner sich die Markenrechte an dem Titel 'Fu Long' gesichert hat, könnte dem Tiergarten Schönbrunn nun entsprechende Namensrechte verwehrt werden. Dabei geht es vor Allem um Geld, denn mit dem Namen sind Verkaufsmöglichkeiten verbunden.

Dabei geht es um viel Geld, denn das Merchandising - also der Handel mit Produkten rund um das Tier - könnte sich als Geldquelle erweisen. Wenn nun 'fremde' Produkte den Namen tragen und der Tiergarten den Namen nicht verwenden darf, könnte das empfindliche Einbußen bedeuten.

Schon in Deutschland gab es zuletzt bei Tierbabys immer wieder das Problem, dass man sich zwar einen Namen für ein Tier ausgedacht hat, die Rechte an dem Namen aber zu spät zu sichern versuchte.

Sollte eine Einigung der Kontrahenten nicht möglich sein, wird wohl ein Gericht über die Sache entscheiden müssen - mit unbestimmten Ausgang.


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