Aktuell  24.04.2008

Abzocker unterliegen vor Gericht

Viele Websites werden mit dem Hintergedanken ins Internet gestellt, dass vor allem minderjährige und unerfahrene User um Geld betrogen werden. Ein Gericht hat nun in einem Fall einen Schlussstrich gezogen.

Die oft in Deutschland verhandelten Fälle von Abzocke im Internet versuchen, User durch vermeintliche Gratisangebote auf ein Servige einzuladen, das sich dann versteckt in AGB als kostenpflichtiges Abo herausstellt.

Ein besonders dreister Abzocker ging nun sogar vor Gericht, um das Geld einzutreiben, welches er von einem Opfer erhalten wollte. Selten gehen Abzocker so weit, denn dass sie dort unterliegen, ist wahrscheinlich. So auch im aktuellen Fall in Hamm, wo das Gericht den falschen vermittelten Eindruck wertete und das Opfer freigesprochen hat. Der Abzocker hat keinen Anspruch auf das Geld.


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