Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt jenes Bezirkes ausgestellt in dem das Kind geboren wurde. D.h. bei Spitalsgeburten richtet sich die Zugehörigkeit des Standesamts nach der Adresse des Spitals, in dem das Baby auf die Welt gekommen ist.

Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt kann erst dann vorgenommen werden, wenn die Geburtsklinik bzw. die Hebamme (bei Hausgeburten) die entsprechende Mitteilung (Anzeige der Geburt) dorthin geschickt hat.

Help

Eine Übersicht über die benötigten Dokumente und eine Liste der zuständigen Standesämter findet man bei Help.gv.


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