Staatsbürgerschaftsnachweis

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ist die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für das Kind bereits bei der Beurkundung der Geburt beim Standesamt möglich.

Ein ehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt auch dann, wenn nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist.

Ein unehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn seine Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

Help

Eine Übersicht über die benötigten Dokumente und eine Liste der zuständigen Ämter findet man bei help.gv.


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