Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld steht allen Eltern zu, deren Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder) ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden.

Im Unterschied zum Karenzgeld und zur Teilzeitbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren. Dazu zählen beispielsweise:



Voraussetzungen:

Zuständige Stellen:

Die zuständige Krankenkasse, bei der man versichert ist oder zuletzt war, ansonsten die Gebietskrankenkasse.

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch mit Bürgerkarte erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf help.gv zum Download.

Wochengeldbezieherinnen erhalten die Formulare meist automatisch zugesendet.

Benötigte Unterlagen:




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