04.12.1999
In letzter Instanz wurde (GZ 24 Cg 55/98s-6) nun bestätigt, daß die Innung der Sattler ihre Homepage unter bestehender Adresse behalten darf. Der Privat- und Firmenname 'Sattler' wurde damit nicht gleichzeitig mit dem Rechtverbunden, die Domäne zu besitzen. Das schafft wieder Beruhigung unter den Besitzern von Adressen, die Angst vor nachträglicher Beraubung eines legitimen Namens hatten.
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