04.12.1999

Sattler siegen!

Die Innung der Sattler hat eine Homepage unter sattler.at betrieben. Dann kamen Anwälte mit gleichem Namen und wollten diese Domain gerichtlich erkämpfen. Das Höchstgericht macht Österreich nun sicher vor solchen Methoden.

In letzter Instanz wurde (GZ 24 Cg 55/98s-6) nun bestätigt, daß die Innung der Sattler ihre Homepage unter bestehender Adresse behalten darf. Der Privat- und Firmenname 'Sattler' wurde damit nicht gleichzeitig mit dem Rechtverbunden, die Domäne zu besitzen. Das schafft wieder Beruhigung unter den Besitzern von Adressen, die Angst vor nachträglicher Beraubung eines legitimen Namens hatten.


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