Mutterschutz

Acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der so genannte Mutterschutz. In der vierten Woche vor Beginn der Schutzfrist muss der/die ArbeitgeberIn erinnert werden, dass in vier Wochen Ihr Mutterschutz beginnt. Diese Schutzfrist dauert bei normalen Schwangerschaften bis acht Wochen nach der Geburt.

Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder bei Kaiserschnitt sogar bis 12 Wochen.


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