Kilometergeld

Fährt man mit dem privaten Auto für die Firma - die klassische Dienstreise - so kann das amtliche Kilometergeld als Abgeltung der Kosten in Form einer Pauschale erfolgen.

Steuerfrei (also ohne zusätzliche Lohnsteuerpflicht) ist das dann, wenn man innerhalb der Höchstsätze bleibt und tatsächlich eine Dienstreise vorliegt. Das Fahrzeug muss auch vom Reisenden selbst finanziert werden und ein Fahrtenbuch weist die Dienstreise auch plausibel aus.

Das amtliche Kilometergeld in Österreich deckt im Wesentlichen alle Kosten ab, die bei der Dienstreise verursacht werden können. Das betrifft sogar Parkgebühren und Mauten. Der amtliche Kilometersatz kann auch durch tatsächliche Kosten, die höher und nachweisbar sind, ersetzt werden. Statt dem Kilometergeld gibt es dann Ersatz für die angefallenen Kosten.

Das amtliche Kilometergeld liegt zum Zeitpunkt 2008 bei 0,42 Euro für PKW. Mitfahrende erhalten 0,045 Euro. Maximal 30.000 Kilometer im Jahr werden mit diesem Satz vom Finanzamt abgerechnet.


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