Aktuelles  08.07.2008

Freie Meinung aus München

Nachdem in Deutschland vom Gericht in Hamburg die Zensur in Foren gewünscht wurde, klingt das aktuelle Urteil aus München erfreulich für deutsche Webmaster: Zensur in Foren sei nur in Ausnahmefällen erwünscht.

Das Recht auf die freie Meinungsäußerung als Grundrecht der Menschen wurde höher bewertet, als die Gefahr einzelner Rechtsbrüche durch Postings in Foren. Forenbetreiber sollten daher nicht grundsätzlich Zensur üben müssen und damit die freie Meinung unterdrücken.

'Der BGH hat aber [...] ausdrücklich darauf verwiesen, dass Überwachungsmaßnahmen, welche das Geschäftsmodell in Frage stellen, nicht gefordert werden können.' heißt es außerdem in dem Urteil.

Für Betreiber von Foren kann damit auch in Deutschland wieder Hoffnung auf eine Rechtssprechung bestehen, die dem Internet gerecht wird. Und dem Grundrecht 'so nebenbei' auch noch.


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