Kind  02.10.2008

Kind klagt Kind

Ein Mädchen klagt einen Buben vor Gericht in der Steiermark. Die beiden achtjährigen Kinder waren in der Schule aneinander geraten.

Das Mädchen hatte in der Volksschule einen Stein an die Nase bekommen, den der Bub geworfen hatte. Die Betreuer in der Schule hatten keinen schwereren Schaden festgestellt, das Mädchen war auch die folgenden Tagen normal in der Schule.

Einige Wochen später kam der RSA-Brief an den Buben. Er unterzeichnete (in Blockbuchstaben), seine Eltern fanden eine Schadensersatzforderung in dem Brief. Der Prozessgegner hatte Klage eingereicht.

Bei der Angelegenheit sind einige Fragen offen - etwa die Haftung der Schule, die nicht geklagt wurde. Auf jeden Fall hat der Anwalt des Beschuldigten nun berufen. Ein Ombudsmann hatte zwischenzeitlich keine Möglichkeit der Einigung gefunden, die Eltern konnten keinen Kontakt herstellen.

Wie weit ist eine Gesellschaft, wenn solche Kleinigkeiten bereits vor Gericht getragen werden müssen? Eigentlich sollten mahnende Worte und eine Entschuldigung zur Klärung ausreichen. Süßigkeiten zum Trost sollen auch schon als gute Entschädigungen durchgegangen sein. Oder war der gemeldete 2000-Euro-Schaden gar nicht für das Kind zu erstreiten?


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