KMU  07.10.2008

Versicherung für Gründer und Frauen

In Zusammenarbeit mit der Jungen Wirtschaft Frau in der Wirtschaft bietet Uniqa die Betriebsunterbrechungsversicherung für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen zu besonders günstigen Konditionen.

Mitglieder von Junge Wirtschaft Frau in der Wirtschaft erhalten 50% Rabatt, für Neugründer gilt im ersten Jahr eine Prämienreduktion von weiteren 50% - ihr Versicherungsschutz ist somit im ersten Versicherungsjahr prämienfrei.

'Gerade für Ein-Personen-Unternehmen und für Kleinstbetriebe können Krankheit oder Unfall des Unternehmers bzw. der Unternehmerin existenzbedrohend sein. Darum ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung in diesen Fällen ein wichtiger Rettungsanker', so UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler.

Deshalb unterstützt auch die 'Junge Wirtschaft' und 'Frau in der Wirtschaft' den Abschluss dieses Versicherungsschutzes und gewährt ihren Mitgliedern im ersten Jahr einen attraktiven Rabatt von 50%. Sie setzt damit ihre Aktivitäten für mehr soziale Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer fort. Neugründer, die sich innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Gründung dazu entschließen die Versicherung abzuschließen, erhalten auch seitens UNIQA 50% Rabatt, sodass die Betriebsunterbrechungsversicherung im ersten Jahr kostenlos ist.

'Die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen sind in Österreich auf Wachstumskurs. Deshalb muss auch die soziale Sicherheit für den Fall des Falls mitwachsen. Dank des neuen UNIQA Paketes können wir unseren Mitgliedern einen wirksamen Versicherungsschutz bieten', freut sich Mag. Elisabeth Zehetner, Bundesgeschäftsführerin Junge Wirtschaft Frau in der Wirtschaft.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schreibt individuelle Wahlfreiheit groß: Wahlweise kann zwischen unterschiedlichen Wartezeiten bis zum Anspruch auf eine Leistung (7 oder 14 Tage) und aus drei unterschiedlichen Versicherungssummen gewählt werden (30/40/50 Euro pro Tag). Das ermöglicht maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Die Haftungszeit, in der die Leistung durch die Versicherung erbracht wird, beträgt bis zu einem Jahr.

Bei Schadensfreiheit während eines Versicherungsjahres erhält man ab dem nächstfolgenden Versicherungsjahr für das vorhergehende Jahr eine Prämienrückzahlung von 30% der Jahresprämie.


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