Nebel und Licht

Bei vielen Fahrzeuglenkern herrscht Konfusion, mit welcher Beleuchtung man am besten durch die Nebelsuppe kommt. Die denkbar schlechteste Variante ist, gar keine Scheinwerfer aufzudrehen. Trotzdem sind laut stichprobenartigen Untersuchungen des ARBÖ rund vier bis fünf Prozent ohne Beleuchtung im Nebel unterwegs. 'Ein Leichtsinn, der tödlich enden kann', warnt der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Dr. Ralf Hasler.

Doch auch das sogenannte Tagfahrlicht hat im Nebel nichts zu suchen, da es weniger Leuchtkraft hat als normales Abblendlicht. Noch dazu werden damit die Rücklichter nicht (!) aktiviert - eine Tatsache, die gerade im Nebel fatal enden kann, da das Fahrzeug vom nachfolgenden Verkehr zu spät wahrgenommen wird. Serienunfälle sind die Folge.

Am besten kommt man durch leichten Nebel mit dem Abblendlicht, bei dichtem Nebel müssen die Nebelschlussleuchten beigeschalten werden. Ist man durch die Nebelbank durch und herrscht wieder gute Sicht, müssen die Nebelschlussleuchten jedoch wieder ausgeschalten werden, da dies verboten ist. Nach vorne strahlende Nebelscheinwerfer sind hingegen immer erlaubt, sollten aber trotzdem ausgeschalten werden, da man entgegenkommende Fahrzeuge nur unnötig blendet.

Nicht nur, dass falsche Fahrzeugbeleuchtung die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges maßgeblich senkt - es ist auch mit Strafen bis zu 5.000 Euro zu rechnen, warnt der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Dr. Ralf Hasler. 'Zumeist wird ein Organmandat in der Höhe bis 36 Euro ausgestellt. Kommt es jedoch zu einer Anzeige kann die Strafhöhe einige hundert Euro ausmachen. Abgesehen davon, mit einem unzureichend beleuchteten Fahrzeug setzt man sein Leben auf's Spiel!' War das Fahrzeug unzureichende beleuchtet, kann einem bei einem Serienunfall Mitverschulden angelastet werden und sich die Versicherung schadlos halten. Verboten ist jedenfalls bei Sichtbehinderung durch Nebel auch die Verwendung von Fernlicht aufgrund der Gefahr von Selbstblendung.

ARBÖ


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