News-Aktuell  23.10.2008

Erfolg gegen Abo-Fallen

Gegen Online Service Ltd. wurde ein juristischer Erfolg verbucht. Eine Verbraucherzentrale hat gerichtlich erwirkt, dass der Betreiber sogenannter 'Abo-Fallen' im Internet seine Gewinne offenlegen muss.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland kann damit die Informationen erhalten, die für ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen die umstrittene Firma notwendig sind. Illegale Gewinne können den Opfern dann auch wieder zurückgegeben werden, heißt es.

Alleine schon die richterliche Beurteilung als 'vorsätzlich wettbewerbswidrig' gibt zu denken. 20.000 Opfer soll es geben, die nach Registrierung vermeintlicher Gratis-Angebote im Internet eingeschüchtert und zur Zahlung von Abo-Gebühren gebracht worden sind. Zu Unrecht, wie Gerichte immer wieder bestätigen.


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