Aktuell 08.12.2008
Das Gericht nun auch in zweiter Instanz bestätigt, welches in den Zeichnungen Kinderpornografie sieht. Die handelnden Figuren seien im Sinne des Gesetzes 'Personen', die Simpsons teilweise minderjährig bzw. noch darunter. Damit fällt ein solcher Porno-Comic in den Bereich der Kinderpornografie, entschied das australische Gericht.
Zuletzt waren schon Diebe in Computerspielen für ihre Taten vor realen Gerichten verurteilt worden - das virtuelle Diebesgut sei auch vor dem Gesetz geschützt, hieß es da. Die Grenze zwischen virtuellen Welten und realen Gesetzen scheint immer dünner zu werden.
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