Abstand zum vorderen Fahrzeug

Wer nicht unfreiwillig zum Drängler werden und den falschen Abstand zum Vorderauto einhalten will, dem ruft Dr. Ralf Halser, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates die wichtigste Abstands-Regel in Erinnerung: 'Laut Straßenverkehrsordnung müssen Lenker immer mindestens einen solchen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass jederzeit rechtzeitiges Anhalten möglich ist, selbst wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abbremst', führt Hasler aus. 'Die Rechtssprechung verlangt zumindest einen Sicherheitsabstand, der dem Reaktionsweg entspricht.

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Die Formel dafür lautet: Drei Zehntel der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h also bei 100 km/h 30 Meter, bei 130 km/h sind es 49 Meter.'

Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bei besonderer Rücksichtslosigkeit sogar mit dem sofortigen Entzug des Führerschein für mindestens drei Monate, informiert der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Ob der richtige Abstand eingehalten wird oder nicht, wird in Österreich mit insgesamt elf Abstandsmessgeräten gemessen, deren Einsatz mit der kommenden 22. Novelle zur Straßenverkehrsordnung auf eine datenschutzrechtliche Basis gestellt wird. Diese elf Geräte können an den verschiedensten Autobahnstrecken, aber auch an geeigneten geraden Straßen zum Einsatz gebracht werden, speziell in der Nähe von Brücken. 'Aufmerksame Fahrer erkennen diese Messstrecken an den Querbalken, die in regelmäßigen Abständen auf den Fahrbahnen angebracht sind', so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Faustregeln

In der Praxis gibt es folgende zwei Faustregeln: 'Halbe-Tacho-Regel' und die 'Zwei-Sekungen-Regel'.

'Halbe-Tacho-Regel': Der Sicherabstand soll die Hälfte des auf dem Tacho angezeigten Tempos betragen. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter.

'Zwei-Sekunden-Regel': Sobald das vordere Auto eine markante Stelle passiert hat (ein Verkehrsschild o.ä.) beginnt man langsam zu zählen '21' '22'. Erreicht man die marktante Stelle noch bevor '22' zu Ende gesprochen sind, reicht der Sicherheitsabstand nicht aus.

ARBÖ


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