Aktuelles  10.02.2009

C&A gegen Google und Topnews

Der Abmahn-Wahn geht munter weiter in Deutschland: C&A mahnt eine Website ab, die Google-Anzeigen neben einem Artikel präsentiert.

Die Anzeigen seien unlauter, heißt es. Redaktionelles und Werbung dürfen nicht vermengt werden, daher sei die Verlinkung von zum Text passenden Mitbewerbern per Google Adsense abzumahnen.

Geschehen ist das bei 'Die Topnews', einer Nachrichtenwebsite. Ein Artikel über ein Kinder-Casting bei C&A hat passende Links zu anderen Casting-Agenturen gezeigt. Eltern hatten sich dann bei C&A beschwert, weil unseriöse Methoden dort mit der Firma in Verbindung gebracht wurden.

Nun stellt sich die Frage, welche Eltern ihre Kinder in Castings geben und ob diese nicht in der Lage sind, Standardformate von Google Adsense von redaktionellen Links zu unterscheiden. In Österreich jedenfalls wäre eine solche Werbung kein Problem: Der IAB-Austria hat als Branchenverband ein Gutachten erstellen lassen, das Standardformate und gekennzeichnete Werbung unproblematisch sieht. Im vorliegenden Fall wäre sogar beides gegeben - die beanstandete Website hatte das übliche Format ('ContentAd') und das von Google bekannte 'Google Anzeigen' als Herkunftshinweis.

Entsprechend schlechte PR kann sich C&A mit dieser Aktion aus der Community der Webmaster schon ausrechnen. Samt der vielen Links, die die Adsense-Anzeigen rund um diese Artikel zusätzlich anbieten werden. Scheinbar ist der Weg zu Gericht in Deutschland aber als Volkssport schon so verankert, dass das große Ganze und die Folgen nicht mehr bedacht werden. Dass das Medium Internet in manchen Kreisen nicht verstanden wird, ist ohnehin ein bekanntes Problem - aber das betrifft nicht nur unser Nachbarland.


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