Service  26.03.2009

Abstandsmessung wieder erlaubt

Ab sofort ist auf Österreichs Straßen die videogestützte Abstandsmessung wieder erlaubt. Das Gesetz, das die rechtliche Grundlage dafür schafft, ist nun in Kraft getreten.

Dränglern kann damit ab sofort wieder der Führerschein entzogen werden bzw. sie können eine Vormerkung bekommen.

Die korrekte Einhaltung des Sicherheitsabstandes trägt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei, betont der ARBÖ. Zur Kontrolle sind österreichweit elf Abstandsmessgeräte im Einsatz. Die Kontrollpunkte sind für alle Autofahrer an zwei Merkmalen zu erkennen: sie sind erstens in der Nähe einer Brücke und zweitens auf der Fahrbahn selbst zu erkennen. Drei weiße Querstreifen sind in gewissem Abstand auf der Fahrbahn aufgemalt, wobei diese Querstreifen unterschiedlich dick aufgetragen sind.

Im Sinne der höheren Verkehrssicherheit soll der richtige Abstand ständig eingehalten werden und nicht nur auf der Höhe potenzieller Videomessungen. Immerhin ist eine Abstandskontrolle nicht nur mit Hilfe von Kameras möglich, sondern auch durch den geschulten Blick der Polizei.

Im abgelaufenen Jahr wurden 46.166 Strafen wegen zu geringem Abstands verhängt worden, davon zwei Drittel mit Hilfe der videogestützen Abstandsmessgeräte.

ARBÖ


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