Aktuell  17.04.2009

Pirate Bay Betreiber verurteilt

Ein schwedisches Gericht hat heute die vier angeklagten Betreiber der weltweit größten Tauschbörsenseite 'The Pirate Bay' wegen rechtswidriger Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.

Auf die Verurteilten wartet eine Haftstrafe von 1 Jahr und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe.

Obwohl die illegal angeeigneten Filme, Musik, Bücher, Games und Software nicht am Piraten-Server gespeichert werden, vereinfacht Pirate Bay den Zugang zu gestohlenen Inhalten für Tauschbörsen-Nutzer. Die verurteilten Betreiber erzielen hohe Gewinne durch Werbeeinnahmen auf Kosten der Kreativen, die keine Abgeltung für ihr Schaffen bekommen.

Dr Werner Müller, Generalsekretär des österreichischen Vereins für Anti-Piraterie (VAP), begrüßt die Entscheidung des schwedischen Gerichts: 'Kreative haben ein Recht auf den Schutz Ihrer Werke vor illegaler Ausbeutung und haben genau wie alle anderen ein Recht auf entsprechende Entlohnung ihrer Arbeit.'

VAP-Präsident Ferdinand Morawetz fordert ein ähnliches Engagement zum Schutz von Urheberrechten in Österreich, wie es die schwedischen Behörden am Beispiel dieses Strafprozesses zeigten: 'Es reicht nicht aus, wenn die Kulturförderung nur bei der Entstehung von Filmwerken ihre Unterstützung anbietet. Die Regierung sollte ihre Investitionen auch schützen wollen. Und das bedeutet, öffentliche Gelder in die Hand zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu setzen, um dem Schaden für österreichische Unternehmen durch Fälschungen und Piraterie entgegenzuwirken.'

Pressebüro Pyrker | www


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