Service  17.08.2009

Italien: Nachtzuschlag bei Verkehrsstrafen

Seit einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien verschärft. Alkoholdelikte werden noch strenger bestraft, in der Nacht fallen Zuschläge bei den Gebühren an.

Die für Urlauber wichtigsten Änderungen hat der ARBÖ in Zusammenarbeit mit Peter Mock, stellvertretender Kommandant und Leiter der Verkehrspolizei in Sterzing (Südtirol) zusammengestellt. 'Die wesentlichsten Änderungsbereiche für ausländische Autofahrer sind Nachtzuschläge für bestimmte Delikte, schärfere Alkohol- und Drogenbestimmungen - vor allem auch für Motorradfahrer - sowie gesalzene Geldstrafen von 500 bis 1.000 für den aus Autos geworfenen Müll', fasst Mag. Lydia Ninz vom ARBÖ zusammen.

Weiter verschärft wurden die ohnehin schon seit März strengeren Alkohol- und Drogenstrafen. Empfindlich betroffen sind alle Motorrad- und Mopedfahrer: Wer ab 0,5 g/l am Moped oder Motorrad erwischt wird, dem wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt (und später versteigert). Ninz: 'Zum Vergleich: Bei den Autos greift die drakonische Maßnahme der Beschlagnahme und in weiterer Folge Versteigerung von Fahrzeugen erst ab 1,5 g/l.' Zusätzlich muss man mit 0,5 g/l am Moped oder Motorrad in Italien auch noch zusätzlich 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe zahlen, drei bis sechs Monate lang wird der Führerschein entzogen und man verliert 10 wertvolle Führerscheinpunkte.

Bei den Pkw wurden die Alkohol- und Drogendelikte nur in Fällen verschärft, in denen der Lenker mit einem fremden Auto fährt. Wer mit über 1,5 g/l betrunken erwischt wird und nicht Besitzer des Fahrzeugs ist, riskiert nun einen Führerscheinentzug von zwei bis vier Jahren statt ein bis zwei Jahren. Damit stopft die italienische Regierung ein beliebtes Schlupfloch und verschärft die Strafen auch für Jugendliche, die mit dem elterlichen Fahrzeug betrunken fahren. Wem das Fahrzeug gehört, dem wurde es schon bisher bei starker Trunkenheit beschlagnahmt und später versteigert. Findige Italiener stiegen deshalb vermehrt auf fremde Fahrzeuge (Leasing usw.) um, die nicht beschlagnahmt werden können. Nun wird in solchen Fällen der Führerschein doppelt so lange entzogen.

'Wer zwischen 22 und 7 Uhr folgende Delikte gegen die Straßenverkehrsverordnung begeht, zahlt einen Nachtzuschlag, also unterm Strich bis zu einem Drittel mehr.' Bei den Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten gibt es ebenfalls Nachtzuschläge zwischen einem Drittel und die Hälfte. Weil diese aber dem Strafrecht unterliegen, entscheiden die jeweiligen Richter von Fall zu Fall.


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