eCommerce  22.10.2009

Grenzenlose Musik-Verwertung

Die Europäische Kommission will die grenzüberschreitende Lizenzierung von Musikstücken vereinfachen. 'Konsumenten wollen und verdienen bessere Online-Musikangebote'

Um eine entsprechende Initiative voranzutreiben, hat ein von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ins Leben gerufener Runder Tisch zum Onlinemusikhandel nun eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Darin einigen sich Vertreter der Musikindustrie sowie der Verwertungsgesellschaften und Anbietern digitaler Musikdienste wie Apple oder Amazon auf grundlegende Prinzipien, die den Nutzern in Zukunft einen europaweit einheitlichen Zugang zu Musik im Internet verschaffen sollen.

'Die europäischen Konsumenten wollen und verdienen bessere Online-Musikangebote', erklärt Kroes. Die aktuell vom Runden Tisch getroffene Einigung auf wichtige Kernprinzipien stelle einen wirklichen Fortschritt zur Erreichung dieses Ziels dar. 'Es ist das erste Mal, dass sich Vertreter aus unterschiedlichen Marktsegmenten auf eine gemeinsame Roadmap verständigen konnten. Ich begrüße die konkreten Schritte und Zusagen, die darin vereinbart worden sind und die Verfügbarkeit von Online-Musik für Verbraucher verbessern sollten', betont Kroes.

Doch nicht nur die EU-Wettbewerbskommissarin, auch die anderen am runden Tisch beteiligten Parteien, äußern sich sehr positiv über die erzielten Verhandlungsergebnisse. Der entsprechenden Pressemitteilung des Kommissariats zufolge habe etwa Apple, das gegenwärtig als klarer Marktführer im Online-Musikgeschäft gilt, angesichts der getroffenen Übereinkunft wieder neue Hoffnung geschöpft, um das Angebot seines iTunes Stores im kommenden Jahr auf mehr Konsumenten in weiteren europäischen Ländern ausdehnen zu können.

Auch beim Musiklabel EMI wird die Unterzeichnung einer gemeinsame Absichtserklärung als 'wichtiger Schritt für den künftigen Umgang mit digitalen Musikrechten in Europa' angesehen. Ähnlich zuversichtlich gibt sich auch der Online-Händler Amazon, der laut EU-Kommission im Rahmen der Einigung zugewilligt hat, nun auch die Auslieferung aller physischen Produktkategorien in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen.

pte/red


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