Recht & Steuer  24.10.2009

Outsourcing gegen Arbeitnehmerschutz

Durch grenzübergreifendes Outsourcing werden Arbeitnehmer in Europa immer häufiger benachteiligt. Unternehmen umgehen nationale Normen für Beschäftigungsbedingungen, heißt es.

Die Konzerne versuchen dabei, 'die nationalen Normen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen regeln, zu umgehen', wie das EU-geförderte Projekt Works (Work Orgnaisation an Restructuring in the Knowledge Society) aufzeigt. In der Auslagerung von Unternehmensteilen und Geschäftsfunktionen verfügen Konzerne über ein probates Mittel, um die Kosten zu drosseln. Über Ländergrenzen hinweg führe Outsourcing jedoch zu einer bedenklichen Entwicklung und setze die Arbeitnehmer unter Druck.

'Viele Unternehmen führen durch Outsourcing unbeabsichtigt schlechtere Arbeitsbedingungen herbei. Gleichwohl sind aber auch wesentlich aggressivere Tendenzen zu beobachten als früher, Regelungen für den Beschäftigtenschutz absichtlich zu umgehen', erklärt Pamela Meil, Vorstandsmitglied des Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung in München und Projektkoordinatorin des Schwerpunkts Arbeitspolitik, im Gespräch mit pressetext.

Umgebung von Schutzvorschriften

Der Expertin zufolge habe es etwa in der Nahrungsmittelindustrie Dänemarks einen äußerst bedenklichen Fall gegeben. Angesichts eines besonders starken nationalen Arbeitnehmerschutzes habe ein Unternehmen 'unangenehme Aufgaben' nach Deutschland ausgelagert, um sie hier an polnische Arbeiter zu übertragen. 'Diese werden in temporären Arbeitsverhältnissen beschäftigt und verfügen über keinerlei Schutzmechanismen', verdeutlicht Meil. Hier sei eine Lücke entdeckt und ausgenutzt worden.

Den Schutz von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu umgehen, sei hierzulande zwar bestimmt schwieriger als beispielsweise in südeuropäischen Ländern. Dafür sei etwa die starke gewerkschaftliche Präsenz ausschlaggebend. 'Lücken sind jedoch immer zu finden', betont Meil.

In der Theorie sind Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang vor einer Kündigung geschützt. So sieht das Gesetz vor, den Arbeitnehmer zumindest ein Jahr bei gleichen Konditionen weiter beschäftigen zu müssen. 'Wenn die Notwendigkeit für das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen besteht, können sie kündigen', entgegnet Meil auf Nachfrage von pressetext. Durch die Reorganisation von Konzernen, bei der ganze Unternehmensteile ausgelagert werden, werde der Kündigungsschutz ausgehebelt.

Risiko Outsourcing

Gerade in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Logistik oder Kundenservices wird die Auslagerung von Geschäftsfunktionen immer häufiger. Zwar birgt Outsourcing auch für die Unternehmen selbst Risiken. Die Verlängerung von Wertschöpfungsketten über Länder- und Branchengrenzen hinweg erlaube es vielen Unternehmen jedoch, die nationale Regulierung von Arbeit und Beschäftigung zu umgehen und Schutzrechte auszuhöhlen.

EU-Richtlinien, Gesetze und Direktiven, die auf Gleichbehandlung, Abbau von Diskriminierung, Verbesserung der Arbeitsqualität und den Schutz der Beschäftigungssicherheit abzielen, 'entfalten in der alltäglichen Realität bislang geringe oder nur selektive Wirkung', so das ISF. 'Es existieren keine wirklichen Prüfmechanismen und Sanktionen, die bestehende Gesetze exekutieren würden', bemängelt Meil. Auf europäischer Ebene bedürfe es daher neuer Konzepte, mehr Partizipation der individuellen Beschäftigten und der Sozialpartner, soziale Übereinkünfte für einzelne Sektoren sowie der Mobilisierung regionaler Ressourcen.

pte


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