11.09.2000

Die Hand am Ohr ist beim Lenken verboten

Handy-Ausreden schützen vor Strafe nicht.

Erstmals hat nun der Verwaltungsgerichtshof in einer grundsätzlichen Entscheidung festgestellt, dass während der Fahrt schon alleine das Handy am Ohr zu halten, auch ohne dass man tatsächlich telefoniert, ausreicht, um sich strafbar zu machen, berichtet der ÖAMTC.

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