14.09.2000
Der ARBÖ appelliert an die Autolenker immer vorausblickend und konzentriert unterwegs zu sein und erinnert daran, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bezug auf Kinder im Straßenverkehr eine Ausnahme kennt.
Kaum ist der Schultag zu Ende, zählt für die Kinder jede Minute, denn Freizeit ist kostbar. Die Kids stürmen über die Straße, um noch schnell den Bus oder die Straßenbahn zu erwischen - so mancher Autofahrer kann gerade noch rechtzeitig abbremsen.
Aber Achtung: Gerade für diese Verkehrssituation kennt die Straßenverkehrsordung eine spezielle Bestimmung. ARBÖ- Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: 'Erkennt ein Fahrzeuglenker, dass ein oder mehrere Kinder - seien sie nun beaufsichtigt oder nicht - die Fahrbahn überqueren oder überqueren wollen, so ist ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren zu ermöglichen!' Abgesehen vom Vertrauensgrundsatz soll diese Bestimmung in der StVO helfen, Kinder im Straßenverkehr unter besonderen Schutz zu stellen. Der ARBÖ appelliert deshalb an die Autofahrer in solchen Situationen vorausblickend und konzentriert unterwegs zu sein.
Abschließend erinnert die ARBÖ-Verkehrsjuristin noch an eine weitere Bestimmung der StVO für den Bereich des Schutzweges: Muss der Lenker eines Fahrzeuges Personen, die sich auf dem Schutzweg befinden oder diesen erkennbar benützen wollen, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren ermöglichen, so sind Schienenfahrzeuge von dieser Regelung ausgenommen. Hier müssen Fußgänger besonders aufpassen!
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