Haustiere  08.02.2011

Tierhaltungsverbot aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot für unzulässig erklärt. Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig.

Bei neuen Mietverträgen müssen die Vermieter daher künftig genau definieren, welche Tiere nicht erlaubt sind. Klauseln in schon bestehenden Verträgen, die keine speziellen Tiere ausgrenzen, sind ab sofort ungültig. Mieterinnen und Mieter mit solchen Mietverträgen können sich nun Haustiere anschaffen, ohne dabei Probleme mit dem Vermieter befürchten zu müssen.

Denn einer einseitigen Auflösung des alten Mietvertrages gegen einen neuen Vertrag müssen auch die Mieter zustimmen. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. Wer dies also nicht akzeptiert, darf künftig Kleintiere halten. Probleme treten nur dann auf, wenn der Mieter mit dem Haustier einen 'erheblich nachteiligen Gebrauch' vom Mietgegenstand hervorruft, d.h. werden Gestank, Schmutz, Gefahr oder Lärm verursacht, kann durch den Vermieter ein Kündigungsverfahren in Gang gesetzt werden.


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