Recht & Steuern  03.02.2012

Finanzamt verschenkt Geld

Ein deutsches Finanzamt überweist 80.000 Euro und darf sich das Geld nun nicht mehr zurückholen. Der Fehler ist bereits verjährt.

Der BFH hat durch Urteil entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt, die der Steuerpflichtige stillschweigend vereinnahmte.

Erst mehr als fünf Jahre danach erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Der BFH hat das Urteil des Finanzgerichts, das diese Rückforderung für rechtens gehalten hatte, aufgehoben.

pte/red


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#Finanzamt #Deutschland #Steuern

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