07.11.2000

Meldepflicht nach Unfall ernst nehmen

Strafe bis zu 30.000 Schilling droht.

Ein Fußgänger läuft in ein Auto - der Albtraum jedes Autofahrers. Um so größer ist die Freude, wenn gottlob nichts passiert ist. 'Alles bestens, bis auf ein paar blaue Flecken und Kratzer fehlt mir nichts', beteuert der Passant, man tauscht der Form halber die persönlichen Daten aus und jeder geht seines Weges. Glück gehabt. 'Doch hier lauert eine Falle für den Autofahrer, die im schlimmsten Fall bis zu 30.000 Schilling kosten kann', warnt ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch.

Laut StVO besteht nämlich auch bei geringfügigen, nicht nennenswerten Verletzungen eine Verständigungspflicht der Behörde für den Lenker. Wer sich auf die Beteuerung des Unfallgegners 'mir geht es gut' verlässt, riskiert eine Strafe wegen Verletzung dieser Meldepflicht. 'Es herrscht unter den Autofahrern eine große Unsicherheit über das richtige Verhalten nach einem solchen Unfall. Öfters laufen Fußgänger im ersten Schock nach einem Anprall an ein Auto sogar davon und hinterlassen einen ratlosen Autofahrer', berichtet Haupfleisch. Anders ist es nicht zu erklären, dass Fragen in dieser Angelegenheit zu einem der Dauerbrenner des 24 Stunden-Notrufs der Clubjuristen gehört.

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