Recht & Steuern  06.07.2012

Novelle der Gewerbe: Kompromiss für Fotografen

Der Nationalrat hat gestern dem Abänderungsantrag zur Gewerbenovelle zugestimmt. Nach dem sehr freien Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium wurde durch die Sozialpartner eine komplizierte Regelung geschaffen.

Eigentlich wäre alles so einfach, denn sowohl die EU als auch Wirtschaftsminister Mitterlehner haben als Vorgabe eine Gewerbeordnung vorgelegt, die in dem etwa immer noch geschlossenen Gewerbe der Fotografie endlich das neue Jahrtausend wirken lassen hätte können - seit der Digitalisierung ist es vorbei mit Chemie, die geschützte Werkstatt, die die Innung propagiert, also schon lange nicht erforderlich. Kein Wunder, dass der heimischen Wirtschaft so viel Geld ins Ausland abhanden kommt.

An dem Beispiel läßt sich dann auch der Einfluss der Innung zeigen. In vielen Ebenen wurde Macht demonstriert, bestehendes einzementiert und mit den Argumenten aus dem letzten Jahrtausend versucht, sich abzuschotten. Das ist zum Teil gelungen, denn statt der Gewerbefreigabe kam eine Schutzfrist und damit eine komplizierte Regelung, nur um die Freigabe zu verhindern. Zwar haben die Initiatoren der 'Freien Fotografie' mit ihren 10.000 Unterstützern einen Erfolg erstritten, doch ist die Umsetzung dessen typisch Österreichisch.

Freigegeben wurde de facto der B2B-Bereich und nach drei Jahren Kammermitgliedschaft kann ein Antrag auf B2C-Erlaubnis gestellt werden. Geregelt wird das über zwei Gewerbescheintypen, wobei der zweite erst nach drei Jahren erreicht werden kann. Dazu kommen noch Verordnungen aus dem Ministerium, die die möglichen Ausbildungswege als Ersatz definieren.


Florisen jubeln?

Nicht nur die Fotografie wurde geändert, sondern auch andere Bereiche der Gewerbeordnung novelliert. Baumeister müssen Planungsmöglichkeit haben (Baugewerbetreibende als Gegensatz dazu nicht), Holz-Baumeister als Zimmerer hingegen sollen den Bereich des Holzbaus unterstützen. Gärtner und Blumenbinder hingegen dürfen sich nun Floristen nennen.

Ein großer Schritt also, den die neue Gewerbeordnung geht, aber nur halb so elegant und weit, wie er sein hätte können. Angesichts der wirtschaftlichen Lage meinen viele, dass hier Potential verschenkt wurde.


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