Tipp & Service  23.11.2012

Double-Opt-In vor dem Fall?

In Deutschland (sic!) hat wieder einmal ein Gericht sich als komplett realitätsfern deklariert und das übliche Anmeldeverfahren für Newsletter für illegal erklärt.

Das OLG München hat erklärt, dass eine Anmeldung, die man durch einen eMail-Link bestätigen muss, für sich schon ein unerlaubtes Werbe-eMail sei. Und das, obwohl genau jenes Verfahren eingesetzt wird, das unerwünschte Werbung verhindert, indem der User per Link erst einmal bestätigen muss, den Versand auch wirklich selbst zu wünschen.

Die nächste Instanz, der BGH, entscheidet in der Regel mit mehr Bezug zur Wirklichkeit und auf Basis eines breiteren Verständnisses der Lage. Sollte wider Erwarten dort in der Revision trotzdem ein Verbot des 'Double-Opt-In' (in Wirklichkeit: 'Confirmed opt in', um nicht in der Sprache der Spammer zu bleiben) ausgesprochen werden, dürfte sich Deutschland aus dem Bereich der Newsletter verabschieden. Eine Offline-Validierung von Abos ist kaum denkbar. Gleichzeitig aber würde dann auch jede Bestätigungsemail bei Anmeldungen auf Websites illegal - eigentlich könnten die Richter dann gleich das Internet für die Deutschen abhängen, viel würde dann legal nicht mehr nutzbar sein...


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#Recht #Internet #eMail #Newsletter #Deutschland #Anmeldung

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