Aktuelles  08.01.2013

Klauseln im Vertrag

Der OGH hat im Fall des Konsumenten-Vereins gegen UPC mangelhafte Vertragsklauseln festgestellt. UPC muss seine Verträge anpassen, viele andere könnten folgen.

U.a. geht es dabei um den Datenschutz, wo die Verwendung von Daten und der Zweck dahinter dem Konsumenten klar und eindeutig mitgeteilt werden müssen. Mahnspesen und Verzugszinsen wären nicht angemessen, Rücktrittsrechte nicht kommuniziert und einige Klauseln benachteiligend gegenüber den Konsumentenrechten. Auch die Rechnung per eMail als Pflicht wäre demnach nicht rechtens, ohne Mehrkosten müsse auch die Papierrechnung weiterhin möglich bleiben.

UPC hat nun vier Monate Zeit, seine Verträge anzupassen. Die 19 beanstandeten Klauseln dürfen bis dahin auch nicht angewendet werden. Zu vermuten ist, dass mit der klaren Entscheidung des OGH auch diverse andere Telekom-Firmen anpassen müssen.


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