Aktuelles  13.03.2013

Redaktion schützt Poster

Das Redaktionsgeheimnis in Österreich ist nicht nur Garant für den Schutz der Redakteure, sondern schützt auch Poster in Foren vor Auslieferung an die Justiz.

Der Standard hat in einem Verfahren gerichtlich klären lassen, wie es um die Sicherheit der Poster im Forum der Zeitung aussieht. Das Gericht hat hierzu klar gestellt, dass die Forenteilnehmer analog zu Leserbriefschreiber im Schutz des Redaktionsgemeimnisses sind, daher also auch nicht der Staatsanwaltschaft ausgeliefert werden müssen.

Das Urteil des OLG sichert also Forenposter in Medien. Steht statt einem Medienmacher etwa ein Forenbetreiber oder Provider als Plattformbetreiber gerade, gilt diese Sicherung dem Urteil nach nicht. Auch gilt der Schutz nur, wenn die Aufforderung an den Medienbetreiber geht, der Poster selbst kann sich nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen, wenn der Medienbetreiber den Schutz nicht gewähren will.


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