Technik-Software  08.04.2013

EA wird social

Der weltweite Marktführer in der Gaming-Branche Electronic Arts (EA) hat eine eigene Social-Media-App namens 'Vue' eingeführt.

Allen Erwartungen zum Trotz hat die App nichts mit der Spiele-Industrie zu tun - es handelt sich dabei um ein herkömmliches soziales Netzwerk, auf dem Nutzer Fotos und Musik teilen können. Diese Unterhaltungs-Clips werden dann mit Freunden und Verwandten geteilt. Derzeit ist es für das iPhone und iPad in Kanada und Australien verfügbar.

'Es ist spannend und überraschend, dass gerade EA diese App entwickelt hat, jedoch ist sie nach 'Origin', welche allerdings primär als Kopierschutz- und Spielkaufplattform dient, der zweite Versuch eine partizipative Plattform zu gestalten', berichtet Alexander Pfeiffer, Leiter des Zentrums für Angewandte Spieleforschung an der Donau-Universität Krems, im pressetext-Gespräch.

Überraschend ist laut Pfeiffer auch, dass es hierbei nicht um Games, sondern um Fotos gepaart mit Musik geht. 'Nutzer bekommen eine Art 'Foto-Show-Maker' und können mit wenigen Handgriffen Slideshows basteln. Diese werden dann auf Facebook, Twitter und Co geteilt. Vue sieht sich scheinbar daher als eine Art Zusatzsoftware für alle etablierten Plattformen', ergänzt er. Wichtig sei hierbei der Datenschutz-Aspekt. Bei Origin stand EA unter heftiger Kritik der Öffentlichkeit. 'Man muss sich dann im Detail ansehen, welche Rechte der User abgibt', warnt der Spezialist.

'Eine Zielgruppe ist vorhanden. 'Digital Natives' lieben Digi-Fotos und Musik sowieso. Wenn die App gut gemacht ist, wird sie wohl von der Community aufgenommen, zumindest bis Facebook nicht selbst diesen Service direkt anbietet', so der Fachmann. Die Idee, selbst eine Slideshow zu gestalten, sei als 'innovativ' zu bezeichnen. Die Musiklizenzen kommen von Spotify und ähnlichen etablierten Plattformen.

Fraglich ist lauf Pfeiffer jedoch die Lage der Bildrechte. 'Es ist stark davon auszugehen, dass es Unmengen an Bildrechtsverletzungen geben wird, nicht nur bei Bildern, die User 'aus dem Internet bekommen', sondern sogar bei selbstgemachten Fotos, wenn es beispielsweise auf einem Konzert gemacht wurde oder vor einer rechtlich geschützten Sehenswürdigkeit', betont Pfeiffer. Das sorgfältige Durchlesen der AGBs und der Haftungsbestimmungen sei unausweichlich.

pte/red


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#Social Network #EA #Games

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