Tipps und Tricks  05.09.2013

AGB brauchen nur auffindbar sein

Das Höchstgericht in Österreich hat klar gestellt, dass die relativ einfache Erreichbarkeit der AGB für deren Wirkung auch im Internet ausreicht.

In einem Erkenntnis (6 Ob 167/12w) wird klar gestellt, dass sich der Kunde nur den AGB unterwerfen muss (es muss ihm klar sein, dass diese gelten) und er diese auch einsehen kann (dazu reicht es sogar, wenn sie per Google findbar sind!). Anders als etwa in Deutschland, wo man an immer deutlicherem User-Ausdruck arbeitet, gehen die Gerichte in Österreich konsequent einen komfortableren Weg.

Das beinhaltet aber trotzdem auch eine kundenfreundliche Art, mit AGB umzugehen. Im Bestellprozess muss nämlich trotzdem eindeutig klar sein, dass ohne Zustimmung zu den AGB keine Wirkung entsteht. In der Regel wird man auf diese also im Checkout hinweisen oder sogar per Checkbox abnickenlassen und dabei nicht auf Google setzen, sondern die AGB auch verlinken.

In Österreich gelten damit aber auch jene Vorgaben, die etwa in Deutschland oder der Schweiz zum Einsatz kommen - einen Sonderweg geht man weiterhin nicht. Vorkonfigurierte deutsche Shop-Dienste sind damit ohne Änderung nutzbar.


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