Tipp  21.11.2013

Führerscheinentzug und Strafe im Ausland

Auch wenn die Haupt-Urlaubssaison derzeit noch in weiter Ferne liegt, so besuchen viele Österreicher über die Weihnachtsfeiertage und die Jahreswende ihre Angehörigen in den Nachbarländern.

Und für den ein oder anderen Fahrer könnte ein Aufenthalt in Deutschland, Italien oder der Schweiz unbequeme Konsequenzen mit sich bringen – etwa dann, wenn in diesen Ländern ein Fahrverbot verhängt und der Führerschein einkassiert wurde.

Grobe Missachtungen der Verkehrsregeln, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zu schnelles Fahren, Geisterfahrten oder Unfall mit Fahrerflucht führen auch im Ausland zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei dürfen die Führerscheine von den ausländischen Behörden nicht gänzlich eingezogen werden, sondern nur vorübergehend einbehalten um ein Fahrverbot für das Land zu erteilen. Bei Abgabe des Führerscheins im Ausland, entsteht bei Fahrten hierzulande grundsätzlich das Problem, dass sich der Fahrzeugführende nicht ausreichend ausweisen kann. In einem solchen Fall können Bußgelder entstehen.

Das einbehaltene Dokument wird anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Österreich geschickt. Dort könnten die betroffenen Verkehrssünder die im Ausland eingezogenen Führerscheine wieder in Empfang nehmen. Allerdings ist die Rückgabe der Dokumente keineswegs selbstverständlich, da die Behörden so vom Vergehen der Fahrer im Ausland in Kenntnis gesetzt werden. Auf Basis der Informationen der ausländischen Behörden können verkehrs-psychologische Untersuchungen angeordnet und Fahrverbote erteilt werden.

Bei längerfristigem Entzug des Führerscheins denken viele Fahrer darüber nach, den Führerschein in Ländern wie Tschechien oder Polen günstig erneut zu machen. Doch auch wenn dort ansässige Internetseiten noch immer mit derart Methoden werben, so ist ein Führerschein, der trotz VPU-Auflagen im Ausland ausgestellt wird keinen Schilling wert. Falls Sie selbst betroffen sind oder sich über das Thema genauer informieren möchten, können Sie eine Antwort bei gutefrage.net finden.


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#Führerschein #Strafe #Ausland

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