Aktuell  04.03.2014

e-Privacy: Cookie-Gesetze unterschiedlich

Die EU-Vorgaben haben im letzten Jahr neue Regeln für Cookies in Europa erzwungen. Die Herangehensweise der Länder war unterschiedlich, die deutsche Strategie scheint dabei aufzugehen.

Es ging darum, den Datenschutz und die Privatsphäre der User im Internet zu verbessern. Die angegebene Zügelung von Facebook und Google durch die Politik war allerdings nur vorgeschoben und nicht richtig, gerade die beiden Giganten sind Nutznießer der neuen Regeln, da diese durch die Vertragsbeziehung mit ihren Usern gar nicht gelten. Für alle anderen Unternehmen im Netz trifft die Regelung um so mehr, da Cookies breit eingesetzt werden müssen.

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Die Neuregelung in der EU ist dabei leider keine Einheitliche, es wurden nur die Rahmenbedingungen diktiert und per Fragebogen abgefragt. Wie die gesetzliche Ausgestaltung stattfindet, war den Ländern übertragen worden. Einige haben hier ganz frei die Cookies erlaubt (reines Opt-Out mit Akzeptanz der Browsereinstellungen im Osten), andere gingen bis hin zu strengstem Verbot ohne vorgeschaltetem Warnbildschirm (britische Erstlösung, die so unpraktikabel war, dass selbst die Datenschutzorganisationen sie nicht so umgesetzt hatten). Österreich hat sich für eine strenge Auslegung und damit für schwer umzusetzende Regeln entschieden - Anbieter in Österreich sind deutlich im Nachteil gegenüber ihren Kollegen der meisten Nachbarländer.


Cookie-Gesetze in Europa In Deutschland gilt also weiterhin das Telemediengesetz und das allgemeine Datenschutzgesetz als ausreichende Umsetzung der e-Privacy-Richtlinie.

Werber zur Regelung in Deutschland Umsetzung in Deutschland akzeptiert Der Fragebogen aus Deutschland

Europa hat die Mitgliedsstaaten gefordert, die Richtlinie wurde aber höchst unterschiedlich in das nationale Gesetz übernommen.

EU-Richtlinie zu CookiesEuropa im Vergleich

In Österreich ist das weitgehend im Datenschutzgesetz oder Telekommunikationsgesetz geregelt, aber eben deutlich abweichend von der deutschen Lösung. In Europa gibt es (siehe verlinkte Website) ohnehin einen Wildwuchs an Alternativen - paneuropäische Unternehmen werden sich schwer tun.


Deutschland hat einen anderen Weg eingeschlagen und da auf bestehende Gesetze gesetzt. Der Fragebogen, der von der EU akzeptiert wurde und damit die Gültigkeit bestätigt, wurde entsprechend durch Gerichtsurteile und gesetzliche Rahmenbedingungen argumentiert. So unterscheidet man zwischen Cookies, die de facto nicht personenbezogene Profilierungen sind und echten Profilen zur Person. Letztere seien durch den bisherigen Datenschutz analog zu den Wünschen der EU gesichert, Cookies als reines pseudonymisiertes Erkennungsmerkmal hingegen nur per Opt-Out. Da dort keine Personenprofile sind, ist das ausreichend und auch im Sinne der EU.

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Das heißt aber, dass die deutsche Gesetzgebung wie bisher bestehen bleibt und keine Neuordnung braucht - da Österreich hier voreilig Änderungen gemacht hat, zeigt nun den Schaden, der hier entsteht, auf. Während in Deutschland Werkzeuge beispielweise wie die Frequency-Cap-Steuerung (Werbung wird zB. nur einmal pro User gezeigt) damit durchgewunken wird, in Österreich bei strengem Lesen des Gesetzes aber eine vorherige Frage an den User bräuchte (was den Nutzen des '1x pro User' gleich wieder vernichtet und den User noch mehr stört...) stellt deutsche Anbieter in dem Segment besser. Dienstleister, die ihre Server und Unternehmen aus Österreich betreuen, haben Nachteile oder sind in einer rechtlichen Grauzone mit Risiken.

So ganz generell ist aber offensichtlich, welchen Pfusch sowohl EU als auch die Länder in dieser Sache angerichtet haben. Statt einheitliche Regeln und nutzerfreundliche Lösungen, die dem Datenschutz helfen, wurde ein Fleckerlteppich an unpraktikablen Herangehensweisen gewählt, in denen just die großen Datenkraken profitieren. Ein schlechteres Zeugnis kann man den Verantwortlichen der ePrivacy-Regeln und -Umsetzungen gar nicht ausstellen.


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#Privatsphäre #Datenschutz #Cookies

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