17.01.2001

Büro Dr. Schörg

Information & Beratung

Durch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 sind Entgeltfortzahlungen an Arbeiter im Krankheitsfall neu geregelt. Ein Versicherungspaket hilft bei der Bewältigung von Problemen, die sich für den Dienstgeber daraus ergeben können. Dr. Elisabeth Schörg, Versicherungsmaklerin in Wien Währing hat uns über die Details informiert: "Es gibt inzwischen ein neu kreiertes Versicherungsprodukt, das der gesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Dieses kann der Firma den Ausfall eines Arbeiters durch eine sogenannte Ausfallsversicherung, also eine Taggeldversicherung, abdecken. Bei Krankheit des Arbeiters wird nach einer Karenzfrist von wahlweise 7 oder 14 Tagen ein Ersatz geleistet. So wird dem Arbeitgeber das finanzielle Risiko der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Mitarbeitern abgenommen. Als Betriebsausgabe bringt die Krankengeld-Kollektivversicherung zusätzliche steuerliche Vorteile, nämlich steuerschonende Risikoauslagerung. Darüber hinaus bleiben alle Leistungsbereiche (auch Schwangerschaft) inkludiert und bei mehr als 5 versicherten Arbeitern entfällt die Gesundheitsprüfung." Das Büro Dr. Schörg ist seit 1997 zertifiziert nach ISO 9002 und wird jährlich durch den TÜV einem strengen Überprüfungsverfahren unterzogen. (18/01/01)


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