Aktuelles  09.07.2014

Modell Airbnb am Ende

Das Geschäftsmodell, bei dem über eine Onlineplattform ganz normale Wohnungen als Pension vermietet werden können, hat durch aktuelle Gerichtsentscheidungen ein Ende in Österreich.

Der OGH hat entschieden, dass andere Mietet in einem Haus fremde Personen nicht akzeptieren müssen. Ist eine Wohnung nicht als Hotelbetrieb genehmigt, dürfen demnach auch nicht ohne Einwilligung aller anderen Hausparteien keine Ferienwohnungen vermietet werden.

Links & Fotos zum Text...

Eine komplette Vermietung einer Wohnung ist ohnehin ohne Zustimmung des Besitzers nicht möglich. Bisher jedoch hat man sich darauf berufen können, ohnehin nur einen Teil weiter zu vermieten - die Untermiete in einem Zimmer ist da rechtlich durchgegangen. Gewinnabsicht wurde von den Vermietern auch immer bestritten, trotzdem sind Steuerfahnder in dem Umfeld immer höchst aktiv gewesen.



Private Angebote im Tourismus Neben den klassischen Privatzimmern im Tourismus gibt es auch eine Variante, die noch privater ist: So werden Zimmer in der eigenen Wohnung vermietet. Der Mitbewerb, der oft ohne Steuerzahlung und offizielle Genehmigung arbeitet, ist den professionellen Anbietern ein Dorn im Auge.

9 flats Airbnb Couchsurfing Wimdu

Über den Gerichtsentscheid vom obersten Gericht in Österreich wird man sich dort also freuen. Die vier Plattformen, die wir aus diesem Segment beispielhaft verlinken, zeigen das freilich noch nicht. Tausende Anbieter zeigen dort (noch) ihre Offerten in Österreich an.


Mit dem OGH-Entscheid sind die Hoteliers nun einen entscheidenden Schritt weiter, um die unliebsame Konkurrenz los zu werden. Es bräuchte nun eine Umwidmung zur Ferienwohnung, will man weiterhin legal bei Airbnb und ähnlichen Portalen anbieten zu können. Die Chance, das bei Besitzer und Nachbarn durchzubringen und trotz Steuererklärung noch wirtschaftlich sinnvoll anbieten zu können, ist eher gering.


Weiter in der Web-Version mit Fotos, Videos, Links und mehr...

#Tourismus #Hotels #Gericht #Vermietung #Recht

Auch interessant!
Vermietung braucht Bewilligung
Will man in einer eigenen Wohnung Vermietungen an Touristen über 90 Tage im Jahr vornehmen, braucht es ei...

Airbnb verliert gegen Wien
Die Stadt hat auch im höchstgerichtlichen Entscheid gewonnen: Gemeindewohnungen dürfen nicht für Touriste...

Sicherheit bei Airbnb
Eine Vielzahl der im Internet über den Online-Marktplatz Airbnb angebotenen Unterkünfte entsprechen nic...

Landet AirBNB an der Börse?
Der Community-Marktplatz Airbnb wird in den nächsten Jahren einen IPO anstreben. Zu diesem Schluss kommt...

Parkplatz tauschen
Das Konzept von Airbnb für Übernachtungen kann man auch auf Autos umlegen, die ihren Parkplatz brauchen. ...

Verdienst als AirBnb-Fotograf?
Immer wieder beleuchten wir Möglichkeiten für Einkommen von Fotografen auch über das Buch hinaus. Heute s...

Onlinebetrug erkennen
Das Start-up Sift Science verspricht Online-Händlern und anderen Webseiten-Betreibern effektiven Schutz v...

Google greift Tourismus-Portale an
Immer mehr Funktionen und Angebote übernimmt Google in seine eigenen Dienste und greift damit spezialisie...

Reise und Onlinewerbung
Die AGOF hat sich in einer weiteren Sonderauswertung auf die Suche nach Daten und Fakten zur Reisebranche...

Österreichische Tourismus-Plattform
In neuem Design präsentiert sich nun die österreichische Tourismus-Plattform www.austria.at....