Strafzuschläge und Pönalen

Ein nettes Zubrot können für Fotografen auch jene Einnahmen sein, die der Kunde eigentlich nicht zahlen wollte.

Haben Sie Aufschläge definiert, die der Kunde unbezahlt ausnutzt (zB. den Namen nicht anführt, obwohl Sie den Verzicht auf Namensnennung nicht ausgemacht haben), dann wird in der Regel der doppelte Preis der eigentlichen Preislistenberechnung genutzt und verrechnet.

Gleiches gilt, wenn man im Nachhinein drauf kommt, dass der Kunde über die Lizenz hinaus zeitlich oder räumlich aktiv wurde oder Medien genutzt hat, die er nicht lizenziert hat.

Die gleiche Grundlage ist übrigens auch gegeben, wenn Nutzer keine Kunden des Fotografen waren, aus Pönalen werden Schadensersatzforderungen. Da wird die Durchsetzung noch einfacher als bei zB. guten Kunden, die man nicht verärgern möchte.


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