Mein Recht am Bild

Fotografen haben das Urheberrecht auf ihrer Seite, doch auch Models haben Rechte an den entstandenen Bildern. Eine kleine Einführung soll helfen, die Bilder richtig zu nutzen.

Bei Fotografen ist in der Regel das Recht eindeutig - das Urheberrecht gibt ihnen entsprechende Absicherung.

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Urheberrecht des Fotografen
Fotos von Fotografen lizenzieren
Bildrechte, das Internet und Facebook...

Üblicherweise (und das ist gut so!) wird auch ein schriftlicher Vertrag mit dem Model gemacht, das darüberhinaus noch definiert, wie die Rechte verteilt sind. Bei Gegengeschäften und gemeinsamen Projekten könnte das ein TFP-Vertrag sein, der die Rechte am Bild klärt.

TfP-Vertrag: Vorlage

Auf jeden Fall sollte man als Modell beachten, dass das Urheberrecht viele Rechte (siehe oben) dem Fotografen zuspricht - und da kann ein Verstoß schnell teuer werden. So ist etwa die Kennzeichnungspflicht (Urhebervermerk bei jedem Bild) gegeben.

Model Release

Was im Vertrag mit dem Modell ansonsten geregelt ist, steht dort. Darf das Modell die Bilder benutzen, muss das festgehalten sein. Auch die Form steht da drin, zB. kann die Freigabe nur für die Sed-Card und nicht-kommerziell erfolgen. Manche Fotografen verbieten die Nutzung in Facebook.

Im Vertrag steht aber auch, dass das Fotomodell bestimmte Rechte an den Fotografen abtritt. Denn auch das Modell hat grundsätzliche Rechte, die es weiter geben kann.

Persönlichkeitsrechte - das Recht am eigenen Bild

So darf normalerweise kein Bild ohne die Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht und genutzt werden. Zumindest dann nicht, wenn es Interessen der Person gibt, die verletzbar wären und die Person am Bild erkennbar ist. Heikel ist das insbesondere bei Werbung oder immer wieder im Zusammenhang mit Politik oder Religion.

Durch die explizite (Vertrag) oder implizite (am Bild erkennbar - Posing, Honorar) Zustimmung gibt das Fotomodell diese Rechte am Bild weiter. Der Umfang und die Details dazu sind dann jeweils den Vertragstexten zu entnehmen.


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