Aktuell  30.10.2014

Verkaufen in der virtuellen Welt.

Wenn eingekauft wird, dann passiert das immer öfter ausschließlich im Internet. Abgesehen von Lebensmitteln und anderen Haushaltswaren des täglichen Bedarfs findet Shopping online statt.

Die Gründe dafür sind mannigfaltig, angefangen von den Öffnungszeiten über die Möglichkeit mehrere Exemplare eines Kleidungsstücks zur Anprobe daheim zu bestellen oder auch Dinge kaufen zu können, die im Geschäft nicht vorrätig sind, weil es sich um Spezialprodukte handelt. Aber auch von der Verkäuferseite betrachtet bietet ein Online-Shop viele Vorteile, in manchen Branchen ist es sogar ein Muss, zusätzlich zum tatsächlichen Geschäftslokal noch einen Online-Shop zu betreiben.

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Individuelle Lösungen sind gefragt

Ein Online-Shop ist dann eine einfache Sache, wenn man Produkte verfügbar hat, die einfach per Mausklick vom Kunden in der gewünschten Menge und Konfiguration gekauft werden können. Soweit, so gut, doch was, wenn man als Handwerker oder Dienstleister seine Erzeugnisse im Internet verkaufen will? Hier sind individuelle Ideen gefragt, um die Besucher der Website nicht nur zum Schauen, sondern auch zum Kaufen zu animieren. Denn wenn aufgrund der Fotos und Beschreibungen Begehrlichkeiten geweckt werden, es aber keine Möglichkeiten gibt, diese vor Ort zu erwerben, wandern die Kunden auf der Suche danach schnell zur Konkurrenz ab. Hier kann es zum Beispiel hilfreich sein, verschiedene Prototypen mit ungefähren Preisen zu präsentieren und die Möglichkeit, sich für ein ähnliches Produkt ein Angebot machen zu lassen, zu hinterlegen.

Die Präsentation des Angebots im Online-Shop ist aber nur eine Sache, die gut überlegt sein will. Neben den wirtschaftlichen sind auch noch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, etwa was Rechte Dritter an Texten, Produktbezeichnungen oder Domain-Namen betrifft. Kommt es hier zu Streitigkeiten, kann der Online-Shop schnell vom Geldbringer zum Geldvernichter werden.

Die Rechnung – ohne geht's nicht

Hat ein Kunde nun etwas aus dem Shop erworben, soll er auch dafür bezahlen. Schon den Betrag auszurechnen, der hier anfällt, kann schwierig werden, besonders, wenn ab 1. Januar 2015 eine neue Umsatzsteuer-Regelung für den Onlinehandel in Kraft tritt. Aber auch sonst ist es wichtig, genau zu wissen, was auf einer Rechnung enthalten sein muss. Denn ist diese nicht ordnungsgemäß ausgestellt, kann der Käufer sich weigern seine Produkte oder Dienstleistungen zu bezahlen, solange bis er eine ordentliche Rechnung erhält.

Letzteres gilt nicht nur Online, sondern ist auch in der „realen Welt“ durchaus ein Thema. Zumeist jedoch eine eher ungeliebtes, kaum jemand befasst sich gerne mit Rechnungslegungsvorschriften, Buchhaltungsregeln oder unterschiedlichen Berechnungsmodalitäten. Essentiell sind diese Dinge für die Existenz eines Unternehmens, auch wenn es nur ein Einzelpersonenunternehmen ist, dennoch. Das Herumjonglieren mit Excel-Sheets oder das Ausformulieren von Rechnungsklauseln ist zeitraubend und oft nicht zielführend. Hier kann es sich als ausgesprochen sinnvoll erweisen, auf eine spezielle Bürosoftware zurück zu greifen, in der Rohformulare für Rechnungen und Buchhaltung bereits vorhanden sind, und man nur noch die eigenen Daten und die Beträge eintippen muss. Dadurch bleibt der Zeitaufwand für die ungeliebte Büroarbeit möglichst gering, und die Ressourcen bleiben frei für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.


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#Software #Rechnung #Online-Shop

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