News-Aktuell  17.12.2014

Handel mit gebrauchter Software

Die letzte Hürde für den Handel mit Gebrauchtsoftware (also den Verkauf von alten, nicht mehr genutzten Lizenzen), seien in Deutschland gefallen, meldet usedsoft nach einem Erfolg vor Gericht gegen Adobe.

Der BGH hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte vor genau zwei Jahren (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte.

Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13).


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