News-Aktuell 17.12.2014
Der BGH hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte vor genau zwei Jahren (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte.
Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13).
Weiter in der Web-Version mit Fotos, Videos, Links und mehr...
#Gericht #Deutschland #Software #Handel #Verkauf
Auch interessant!
Gebrauchte Software-Lizenzen erlaubt?
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen beschäftigt die Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Ein E...
Klage gegen kommerzielle Software-Lizenzen
Wegen Verbrauchertäuschung klagt eine Kalifornierin gegen Microsoft, Symantec und einige Softwarehändler....