Recht & Steuern  02.02.2015

Cold Calls sind verboten

Anrufe ohne vorherige Einwilligung sind verboten, die Callcenter in Österreich nerven trotzdem munter weiter. Hohe Strafen scheinen das Geschäftsmodell nicht zu unterwandern.

Eine Umfrage zum Thema Veranlagung oder EDV-Ausstattung? Eine kostenlose Beratung rund um die Versicherungen im Unternehmen? Oder gar ein gänzlich neues Lotto-System, das man sich anhören müsse? Alles Werbeanrufe, die eigentlich eindeutig im Gesetz verboten sind.

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In Österreich regelt das TKG unerwünschte Anrufe - genauso, wie es bei Spams Verbote ausspricht. Ohne vorherige Zustimmung, die auf anderem Wege ausgesprochen wurde, ist kein Anruf für Werbezwecke erlaubt. Eigene Kunden darf man anrufen, sofern die Geschäftsbeziehung direkt betroffen ist, also etwa Support für ein gekauftes Produkt gegeben wird.

Und bei Firmen...

...gilt die gleiche rechtliche Grundlage wie bei privaten Personen. Das TKG macht aus gutem Grund keinen Unterschied, ob der Angerufene im Unternehmen sitzt oder privat erwischt wird.

Callcenter müssen bei Anrufen, auch legalen an nachweislich bestehende Kontakte, ihre eigene Rufnummer mitschicken. Auch das ist ein Thema, das sich die unseriösen Anbieter nicht immer zu Herzen nehmen und schon mal ohne Nummer oder mit falscher Rufnummer am Display erscheinen. Die Rufnummer ist schließlich wichtig, um Vergehen gegen das TKG (Telekomgesetz) auch ahnden zu können.

Angezeigt wird übrigens bei der Fernmeldebehörde, das zuständige Verwaltungsgericht liest die Gesetzestexte sehr streng und verhängt gerne deutliche Strafen. Dass die Callcenter mit ihren lästigen Anrufen trotzdem so eifrig sind deutet jedoch darauf hin, dass immer noch zu wenig belästigte Personen solche Anzeigen machen.

Für die eigentlich gute rechtliche Lage dürfen wir uns übrigens bei der EU bedanken, die sonst immer so gescholten wird. Dort hat man die Europäische Rechtslage harmonisiert und entsprechende Vorkehrungen getroffen, dass Belästigungen an Arbeitsplatz und in der Wohnung am Telefon ausbleiben mögen. Nur noch anzeigen muss ein Beschwerdeführer noch selbst, dann ist schnell ruhe mit den lästigen Anrufen.


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#Spam #Callcenter #Anrufe #Österreich #TKG

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